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Wir sind leicht verwundert darüber, dass dieses Thema jetzt von der 2. Bürgermeisterin aufgegriffen wird, weil sie und ihre Fraktion in der Vergangenheit, dann wenn es um Abstimmungen ging, wie zuletzt bei der Beratung des aktuellen Investitionsprogramms, gegen entsprechende Anträge gestimmt haben. Aber wir freuen uns natürlich auch über entsprechende Lernfähigkeit und haben verstanden, dass unsere Anträge zunächst immer abgelehnt werden, um die Inhalte dann später als eigene Ideen zu präsentieren.
Die Idee einer dezentralen Neuerrichtung von Notwohnanlagen an vier bis fünf unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet hatte ich bereits in meiner Amtszeit als Oberbürgermeister favorisiert. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Menschen, die in Notwohnanlagen untergebracht werden müssen, brauchen nicht nur temporär Wohnraum, sondern vor allem auch Fürsorge und Betreuung. In allen anderen Bereichen der Sozialpolitik unterstellt man zu Recht, dass dezentrale Angebote eher die Chance bieten, auch und gerade durch Integration unter anderem, Probleme leichter in den Griff zu bekommen. Nur bei Bewohnerinnen und Bewohnern der Lobwohnanlage sollte das nicht gelten. Wir sind also dafür, den Standort komplett aufzugeben und die Notwohnanlagen auf mehrere Standorte im gesamten Stadtgebiet zu verteilen. Die Errichtung solcher Notwohnanlagen kann unter Kostengesichtspunkten selbstverständlich auch in Containerbauweise erfolgen. Diese wären dann im Rahmen von Nachfolgenutzungen auch flexibel weiter einsetzbar. Das dann freiwerdende Grundstück in der Aussiger Straße soll der Stadtbau in Form einer Kapitalanlage übereignet werden, die dann dort geförderten Wohnungsbau realisieren soll.
Dass diese Idee nicht neu ist und schon gar nicht jetzt unter der 2. Bürgermeisterin erfunden wurde, macht ein Blick in unser Wahlprogramm (veröffentlicht im Januar 2020) deutlich. Dort heißt es auf Seite 13 unter dem Kapitel „10. Soziales“:
„… Deshalb wollen wir den Neubau von Notwohnanlagen auf der Grundlage von menschenwürdigen Bedingungen. Wir wollen diesen Neubau aber nicht am alten Standort in der Aussiger Straße, sondern an neuer Stelle, nach Möglichkeit sogar dezentral. Die Grundstücke in der Aussiger Straße müssen der Stadtbau übereignet werden, um dort weitere Wohnbebauung vorzunehmen. …“
Und weil Papier geduldig ist, es aber am Ende des Tages um konkretes Abstimmungsverhalten im Stadtrat geht, haben wir im Rahmen der Beratungen zum Investitionsprogramm folgenden Änderungsantrag eingebracht, der natürlich auch abgelehnt wurde, auch von denen, die jetzt damit hausieren gehen. Soviel zum Thema Ehrlichkeit und Verlässlichkeit bei dieser Koalition.
Hier der Abänderungsantrag:
Vorhaben 119200: Ersatzneubau der Notwohnanlage Aussigerstraße 23-29a
Wir wollen die Absenkung der geplanten Gesamtkosten von 23,42 Mio. (im Planungszeitraum 14,3 Mio.) auf 8 Mio., davon 4 Mio. im Planungszeitraum 2020-2024 und weitere 4 Mio. ab dem Jahr 2025.
Einsparung im Planungszeitraum 2020-2024: 9,7 Mio.
Begründung:
Wir lehnen die Realisierung von Ersatzneubauten der Notwohnanlage in der Aussigerstraße ab. Die Notwohnanlagen sollen zentral oder dezentral in Containerbauweise errichtet werden. Die Erfahrungen mit der Flüchtlingsunterkunft am Weinweg, die in Containerbauweise errichtet wurde (für 6 Mio.), haben gezeigt, dass für geplant temporäre Unterbringungen Containerlösungen sinnvoll und lebenswert sein können. Die jetzige Containeranlage am Weinweg ist im Standard und der Qualität um ein Vielfaches besser, als die jetzige Notwohnanlage in der Aussigerstraße. Das Grundstück in der Aussigerstraße könnte der Stadtbau in Form einer Einlage zur Verfügung gestellt werden, um dort geförderten Wohnungsbau zu betreiben.