Joachim Wolbergs ist Vorsitzender des Vereins und der Wählervereinigung Brücke – Ideen verbinden Menschen e.V.. In der Mitgliederversammlung am 29.07.2019 haben wir ihn als unseren OB-Kandidaten für die Kommunalwahl 2020 nominiert.
Die Mitglieder der Brücke werden daher sehr oft aus ihrem Umfeld auf die Verfahren gegen Joachim Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg angesprochen. Es besteht großes Interesse, dass wir erklären, wie wir die dort erhobenen Vorwürfe beurteilen und warum wir trotz dieser Verfahren wollen, dass Joachim Wolbergs wieder amtierender Oberbürgermeister von Regensburg wird.
Für die Mitglieder selbst ist ihre Haltung klar, wir haben uns intern intensiv damit befasst und konzentrieren uns nun auf die Inhalte unseres Wahlprogramms und die Vorbereitung der Kommunalwahl. Wir sollten aber die bei anderen bestehenden Fragen ernst nehmen und ihnen Rede und Antwort stehen.
Dazu dient die folgende Stellungnahme zu dem in Erster Instanz bereits am 04.07.2019 abgeschlossenen Verfahren vor der 6. Strafkammer des Landgerichtes Regensburg (Wirtschaftsstrafkammer) und zu dem am 01.10.2019 begonnenen Verfahren vor der 5. Strafkammer.
Im Urteil vom 03.07.2019 hat das Landgericht zu Joachim Wolbergs folgendes festgestellt:
- Nach heutigem Erkenntnisstand hätte er weder inhaftiert noch suspendiert werden dürfen.
- Es liegt weder Bestechlichkeit noch die Annahme privater Vorteile vor.
- Er hat keine Dienstpflichten verletzt.
- Er hat keine Vergünstigungen bei Wohnungskäufen, Wohnungsanmietung oder Renovierungen in Anspruch genommen.
- Die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Sparkassenkredit und den Kapitalerhöhungen beim SSV Jahn sind substanzlos.
- Zum Komplex Nibelungenkaserne gab es weder konspirative Gespräche mit Vertretern der Firma BTT noch eine unzulässige Einwirkung auf die Beschlussfassung des Stadtrats.
- Die Spenden aus seiner Amtszeit als dritter Bürgermeister (2011 bis 2014, ca. 325.000 Euro) sind strafrechtlich unbeachtlich, weil er damals mit Belangen der Bauwirtschaft nicht befasst war.
- Er wusste nichts von einem „Strohmannsystem“ bei der BTT (sofern es ein solches gegeben hat).
- Zu den Parteispenden der Firma BTT der Jahre 2015 und 2016 (insgesamt rund 150.000 Euro):
- Die Annahme ist nach dem Parteiengesetz zulässig.
- Nach der auch unter Juristen umstrittenen Rechtssprechung des BGH ist sie dennoch strafbar, weil der Anschein einer möglichen Käuflichkeit für die Strafbarkeit als Vorteilsnahme ausreicht;
- Er wusste nichts von dieser Strafbarkeit, hätte den Verbotsirrtum aber durch Rechtsberatung vermeiden können; deshalb bleibt die Strafbarkeit.
- Es darf keine Strafe verhängt werden, weil er durch die negativen Auswirkungen von Ermittlungen und Prozess (insbesondere Haft und Suspendierung) bereits genug bestraft ist.
Im ersten Verfahren ist damit von der Anklage nichts übrig geblieben, außer der Feststellung, dass Joachim Wolbergs wie bisher praktisch jeder (Ober-)Bürgermeister auch als Amtsträger für seine Partei Wahlkampfspenden angenommen hat. Die Rechtsprechung des BGH, die das trotz Zulässigkeit nach dem Parteiengesetz allein wegen des möglichen Anscheins einer Vorteilsnahme als strafbar ansieht, ist umstritten. Für die Abgeordneten von Bundestag und Landtagen wurde jedenfalls in §108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, Neufassung 2014) klargestellt, dass eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Spende keinen ungerechtfertigten Vorteil darstellt und die Annahme einer solchen Spende damit nicht strafbar ist.
Worum geht es nun im zweiten Verfahren, das am 01.10.2019 vor der 5. Strafkammer des Landgerichtes Regensburg eröffnet wurde?
Die Anklage behauptet im Wesentlichen, dass Joachim Wolbergs Bauvorhaben der Ferdinand Schmack jun. GmbH und der Immobilienzentrum Regensburg Gesellschaft mbH bevorzugt habe, weil die SPD Spenden von ihnen erhalten hat.
Juristisch geht es auch darum, ob es überhaupt zulässig ist, dass dazu ein eigenes Verfahren geführt wird, weil es denselben Sachverhalt betrifft, wie im ersten Verfahren, und das Gesetz eine künstliche Aufspaltung verbietet.
In der Sache verteidigt sich Joachim Wolbergs damit, dass er bei einigen Anklagepunkten mit der Sache überhaupt nicht befasst war und dass bei den anderen Bauvorhaben die Entscheidungen sachgerecht und ohne unzulässige Beeinflussung gefasst wurden.
Da dieses Verfahren gerade erst begonnen hat, können wir der Verteidigung und dem Gericht nicht vorgreifen. Wir haben uns mit den Inhalten auseinandergesetzt und sehen dieses Verfahren genau so gelagert, wie das Vorherige.
Es bleibt für uns daher bei der Feststellung, dass Joachim Wolbergs gar nicht hätte suspendiert werden dürfen. Erst recht sind damit die Verfahren kein Hindernis für seine Kandidatur für Brücke – Ideen verbinden Menschen e.V. und eine weitere Amtszeit als Oberbürgermeister.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema bitten wir um Nachricht an: info@bruecke-regensburg.com
Herzlichst
Brücke – Ideen verbinden Menschen e.V.
Bettina Simon (stv. Vorsitzende) im Namen des Vorstandes
Zum Nachlesen:
Pressemitteilung LG Regensburg zum dem am 03.07.2019 verkündeten Urteil:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/regensburg/presse/2019/7.php
Zusammenfassung, ganz kurz:
Im ersten Verfahren ist von der Anklage nichts übrig geblieben, außer der Feststellung, dass Joachim Wolbergs wie bisher praktisch jeder (Ober-)Bürgermeister auch als Amtsträger für seine Partei Wahlkampfspenden angenommen hat. Das jetzt laufende Verfahren ist genau so gelagert, wie das Vorherige. Joachim Wolbergs hätte deshalb gar nicht suspendiert werden dürfen. Die Verfahren sind kein Hindernis für seine Kandidatur und eine weitere Amtszeit als Oberbürgermeister.